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AGB

 Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Allgemeines

Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen (nach folgend auch «Vertragspartner» genannt) und uns, Haus Panorama bzw. Ferien am Unterberg, nämlich Ludmilla Burzynski, Unterberg 2, 94571 Schaufling

2. Abschluss des Vertrages

2.1. Alle für Sie notwendigen Informationen zum Mietobjekt, zu unseren Leistungen und Preisen etc. finden Sie auf unserer Website, im Prospekt oder den gleichlautenden, elektronisch zur Verfügung gestellten Angaben.

2.2. Mit der Buchung einer unserer Ferienwohnungen schließen sie mit uns einen verbindlichen Vertrag. Eine Buchungsanfrage kann auf elektronischem Weg (eMail, Internet), schriftlich, mündlich oder fernmündlich bei uns vorgenommen werden. Eine verbindliche Buchung erfolgt nach Überweisung der Vorauszahlung von 50 Prozent der Gesamtbuchungskosten auf das von uns angegebene Konto und nach Eingangsbestätigung dieser Vorauszahlung. 

2.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung (Reservierungsbestätigung) zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

2.4. Weicht unsere Annahmeerklärung vom Inhalt Ihrer Buchungsanfrage ab, so ist darin ein neues Angebot zu sehen, an das wir uns für die Dauer von sieben Tagen gebunden halten. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich die Annahme erklären und die Anzahlung von 50 Prozent des vereinbarten Preises leisten.

3. Bezahlung

Die Restzahlung wird bei Anreise bzw. bei Schlüsselübergabe vor Ort in Bar fällig.

4. Leistungen/Preise

4.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus unserer Website siehe Preis/Leistungen.

4.1.1. Die genannten Preise sind  Tagespreise für das Mietobjekt in der entsprechenden Preisperiode für bis zu 6 Personen in FeWo I und für bis zu 4 Personen in FeWo II.

4.1.2. Bei Anreise ist eine Barkaution von 200 € zu entrichten, die bei Abreise und beanstandungsloser Übergabe der Wohnung und der Wohnungsschlüssel wieder zurückgezahlt wird.

4.1.3. Die Mindestmietdauer beträgt in der Nebensaison (Oktober bis Juni, außer Ferienzeiten Weihnachten, Fasching, Ostern, Pfingsten) 3 Tage dabei Anreise jederzeit möglich. In der Hauptsaison (Juli-September) beträgt die Mindestmietdauer 7 Tage und An- und Abreisetag ist jeweils derSamstag. Abweichungen von der Mindestmietdauer und/oder vom Regelan-/ Regelabreisetag sind grundsätzlich möglich, bedürfen indes der Vereinbarung.

4.1.4. Im Mietpreis nicht enthalten ist die Endreinigung von 40,- € pro Aufenthalt. Das optionale Wäschepaket (Bettwäsche- und Handtüchergarnitur) kann für 8 € pro Person dazu gebucht werden. Weitere Zusatzleistungen wie Brennholz für den Kamin bzw. Brötchenservice können auch vor Ort gebucht werden.

4.2. Die im Prospekt, auf der Reisebestätigung und in den Unterlagen genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sport - anlagen usw.) sind nicht Bestandteile unserer Leistungspflicht. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Wetterverhältnisse stellen keine Zusicherung dar.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1. Die im Prospekt enthaltenen und gleichlautenden elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen (Leistungsbeschreibungen, Preiskalkulationen) sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung dieser Angaben vorzunehmen. Über derartige Änderungen werden Sie spätestens mit der Reservierungsbestätigung unterrichtet.

5.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglich zugesagten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen.

5.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben von der Änderung unberührt, soweit die geänderten Leistungen mängelbehaftet sind.

6. An-/Abreisezeiten/Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthalts

6.1. Ist nichts anderes Vereinbart worden, ist eine Anreise bis 14 Uhr und eine Abreise bis 10 Uhr zu erfolgen.

6.2. Die Verlängerung des Aufenthalts ist nach Zustimmung der Vermieterin und freien Kapazitäten möglich.

6.3. Nehmen Sie vertragsgemäße Leistungen aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, steht Ihnen kein Anspruch auf Reduzierung des Reisepreises zu.

7. Rückritt/Nichtantritt/ Ersatzperson/Umbuchung/ Reiserücktritt-Versicherung

7.1. Rücktritt/Nichtantritt

Sie sind bis zum Beginn der Mietzeit zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären.  Treten Sie bis zum Beginn der Mietzeit zurück oder nehmen Sie das Mietobjekt bei Mietbeginn nicht in Anspruch, tritt an die Stelle des Anspruchs auf den Mietpreis, ein Anspruch auf angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen, es sei denn, wir haben den Rücktrittsgrund zu vertreten oder ein Fall von höherer Gewalt liegt vor. Haus Panorama hat die nachfolgenden Rücktrittentschädigung nach den gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Vermietung berechnet. Die nach den vorstehenden Grundsätzen pauschalierte Entschädigung beträgt vom Mietpreis, geht Ihre Rücktrittserklärung

�� bis zum Ablauf des 31. Kalendertages vor Mietbeginn zu: 0 %;

�� ab 30. Kalendertag bis zum Ablauf des 4. Kalendertages vor Mietbeginn zu: 50 %;

�� ab 3. Kalendertag bis vor Mietbeginn zu: 100 %;

Abweichend von der vorstehenden pauschalierten Rücktrittsentschädigung bleibt es Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass der Vermieterin von Haus Panorama kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Haus Panorama behält sich vor, anstelle der pauschalierten Rücktrittsentschädigung eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Haus Panorama verpflichtet, die von ihr geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7.2. Ersatzperson

Bis zum Beginn der Mietzeit können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus Ihrem Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter mit gleichen Mietbedingungen und Personenanzahl). Haus Panorama ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn seiner Teilnahme besondere Mietererfordernisse, die gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Sofern Sie einen geeigneten Ersatzmieter stellen oder eine Weitervermietung durch uns erfolgt, entfallen die Rücktrittskosten für den Zeitraum der Weitervermietung.

7.3. Umbuchung

Bis zum Beginn der Mietzeit sind Sie zur Umbuchung berechtigt. Die Umbuchung steht einem Rücktritt, verbunden mit einer Neubuchung, gleich. Deshalb schulden

Sie auch bei Umbuchung nach Maßgabe der vorstehenden Regelung die pauschalierte Rücktrittsentschädigung.

7.4. Reiserücktritt-Versicherung

Im Reisepreis ist keine Reiserücktritt-Versicherung eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bzw. einer zusätzlichen Reise-Kranken- und Gepäckversicherung.

8. Höhere Gewalt

Bei nicht voraussehbarer höherer Gewalt verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung des § 651 j BGB, der lautet:

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet

oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.Wird der Vertrag nach Abs.1 gekündigt, so fi nden die Vorschriften des § 651e, Abs. 3, Sätze 1 und 2 BGB sowie § 651e, Abs. 4, Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners

9.1. Sie sowie die übrigen Teilnehmer haben das Mietobjekt, sein Inventar und vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Die Müllentsorgungs-ordnung ist sie zu beachten, insbesondere ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen.

9.2. Mangels anderer Angaben haben Sie bei Schlüsselübergabe durch den Schlüsselhalter eine angemessene Kaution in Höhe von Euro 200,00 zu leisten.

Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet.

9.3. Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Zahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können vom Schlüsselhalter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.

9.4. Die Reinigung der Kücheneinrichtung, von Geschirr, Besteck sowie Küchengeräten etc. ist Ihre Sache. Diese Reinigungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil

der Endreinigung. Erfolgt die Reinigung der Kücheneinrichtung, von Geschirr, Besteck sowie Küchengeräten etc. nicht, oder nicht ordnungsgemäß, sind wir berechtigt, die notwendigen Reinigungsmaßnahmen neben der Endreinigung ausführen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten haben Sie zu tragen. Sie werden mit der Kaution verrechnet.

9.5. Verursacht der Vertragspartner oder ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, so ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden. Der Vertragspartner haftet für alle von ihm, den übrigen Teilnehmern oder von seinen Gästen während der Mietzeit schuldhaft verursachten Schäden.

10. Mängelanzeigepflichten/

Anmeldefrist für Ansprüche

10.1. Sie können Abhilfe verlangen, wenn das Mietobjekt nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Sie sind verpflichtet,  einen aufgetretenen Mangel des Mietobjekts unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat ausschließlich bei der Vermieterin gegenüber zu erfolgen.

10.2. Wollen Sie das Vertragsverhältnis wegen eines Mangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, für uns erkennbarem

Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, ist Abhilfe unmöglich oder wird sie von uns verweigert oder ist die sofortige Kündigung des Vertrages auf Grund Ihres besonderen, uns erkennbaren Interesses gerechtfertigt.

10.3. Sie haben Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Mietzeit geltend zu

machen. Dies kann nur der Vermieterin des Haus Panorama gegenüber erfolgen. Nach Ablauf der Frist stehen Ihnen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur zu, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten.

10.4. Schlüsselhalter und Buchungsstellen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

11. Haftung/Verjährung

11.1. Die vertragliche Haftung des Haus Panorama für andere als Personenschäden, einschließlich für Schäden durch Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde

11.2. Die Haftung des Haus Panorama aus unerlaubter Handlung ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen

Mietpreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt je gemietetem Objekt.

11.3. Ein Schadensersatzanspruch ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.

11.4. Für Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag wird eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Die Verjährung beginnt an dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes. Der Ablauf der Verjährungsfrist ist nach Geltendmachung Ihrer Ansprüche bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche oder die Fortsetzung von Verhandlungen darüber schriftlich ablehnen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. Es gelten für staatenlose Mieter sowie je nach Staatsangehörigkeit des Mieters einerseits und dem Land, in dem das gemietete Objekt liegt, andererseits unterschiedliche Einreise-, Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften, über die Sie sich selbst, gegebenenfalls bei dem für Sie zuständigen Konsulat unterrichten

müssen.

12.2. Haus Panorama haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn sie mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, dass sie eigene Pflichten verletzt hat.

13. Sonstiges

13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

Stand: 01.01.2012

 

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